Wahrheitspflicht‑Novelle für parlamentarische Anfragen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine verpflichtende Wahrheits‑ und Fristpflicht für Antworten auf parlamentarische Anfragen ein und ergänzt das Strafgesetzbuch um eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren für falsche Angaben.
2/3 Mehrheit XXVIII 20.11.2025
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Parlamentarische Anfragen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim Präsidenten beantwortet werden; die Frist kann bei begründeten Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden.
  • Die Antwort muss wahrheitsgemäß sein; bei Unmöglichkeit der Auskunft muss der Befragte die Gründe dafür angeben.
  • Für mündliche Antworten gelten die Bestimmungen der §§ 19 Abs. 2 und 81 sinngemäß.
  • Wer bei der Beantwortung einer Anfrage nach § 91 falsche Angaben macht, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:06 min
Norbert Nemeth (FPÖ) bemängelt eine Schieflage bei den Antwortfristen zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und parlamentarischen Anfragen. Er fordert eine Synchronisierung der Fristen sowie eine Reform der Wahrheitspflicht, um die Kontrolle der Verwaltung effektiver zu gestalten.
5:12 min
Die ÖVP kritisiert den Vorschlag der FPÖ, Anfragebeantwortungen mit Sanktionen wie in einem Untersuchungsausschuss zu belegen. Gerstl wirft der FPÖ vor, gezielt Desinformation zu nutzen und die Glaubwürdigkeit österreichischer Institutionen zu schädigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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