Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine verpflichtende Wahrheits‑ und Fristpflicht für Antworten auf parlamentarische Anfragen ein und ergänzt das Strafgesetzbuch um eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren für falsche Angaben.2/3 Mehrheit XXVIII 20.11.2025
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Parlamentarische Anfragen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim Präsidenten beantwortet werden; die Frist kann bei begründeten Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden.
- Die Antwort muss wahrheitsgemäß sein; bei Unmöglichkeit der Auskunft muss der Befragte die Gründe dafür angeben.
- Für mündliche Antworten gelten die Bestimmungen der §§ 19 Abs. 2 und 81 sinngemäß.
- Wer bei der Beantwortung einer Anfrage nach § 91 falsche Angaben macht, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.