Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im österreichischen Sexualstrafrecht gesetzlich zu verankern, um sexuelle Handlungen nur bei eindeutiger Zustimmung aller Beteiligten strafbar zu machen.einfache Mehrheit XXVIII 25.11.2025
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht.
- Der aktuelle § 205a StGB schützt nur bei nach außen erkennbarer Ablehnung; das neue Prinzip soll diese Lücke schließen.
- Das Prinzip soll sicherstellen, dass sexuelle Handlungen nur mit eindeutiger Zustimmung aller Beteiligten strafbar sind.
- Der Antrag sieht vor, dass die Bundesregierung (Justiz‑ und Frauen‑Ministerium) einen Gesetzentwurf erarbeitet und dem Nationalrat vorlegt.
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