Änderungen im Wirtschaftskammergesetz – Transparenz, reduzierte Umlagen und neue Berichtspflichten

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Wirtschaftskammergesetz: Er stärkt Informations‑ und Auskunftsrechte der Mitglieder, führt neue Berichtspflichten ein, reduziert die Kammerumlage 2 schrittweise und begrenzt Mehrfach‑Grundumlagen. Zusätzlich wird eine Compliance‑Ordnung zur Begrenzung politischer Einflussnahmen geschaffen.
einfache Mehrheit XXVIII 08.04.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Mitglieder erhalten ein gesetzlich verankertes Recht, von den Kammerorganisationen Auskunft über deren Finanzlage und Geschäftsunterlagen zu erhalten.
  • Ein neuer Paragraph 131a regelt, dass Subventionen nur gewährt werden dürfen, wenn sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nötig sind und ein Kontrollausschuss Prüfbefugnisse hat.
  • Organisationen der gewerblichen Wirtschaft müssen jährlich einen Beteiligungs‑ und einen Subventionsbericht erstellen, die detaillierte Angaben zu Beteiligungen bzw. erhaltenen Förderungen enthalten.
  • Eine Compliance‑Ordnung wird eingeführt, die festlegt, in welchen finanziellen Beziehungen zu Parteien und deren Verbündeten Kammern und Fachorganisationen stehen dürfen.
Relevante Medienberichte
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