Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Wirtschaftskammergesetz: Er stärkt Informations‑ und Auskunftsrechte der Mitglieder, führt neue Berichtspflichten ein, reduziert die Kammerumlage 2 schrittweise und begrenzt Mehrfach‑Grundumlagen. Zusätzlich wird eine Compliance‑Ordnung zur Begrenzung politischer Einflussnahmen geschaffen.einfache Mehrheit XXVIII 08.04.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Mitglieder erhalten ein gesetzlich verankertes Recht, von den Kammerorganisationen Auskunft über deren Finanzlage und Geschäftsunterlagen zu erhalten.
- Ein neuer Paragraph 131a regelt, dass Subventionen nur gewährt werden dürfen, wenn sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben nötig sind und ein Kontrollausschuss Prüfbefugnisse hat.
- Organisationen der gewerblichen Wirtschaft müssen jährlich einen Beteiligungs‑ und einen Subventionsbericht erstellen, die detaillierte Angaben zu Beteiligungen bzw. erhaltenen Förderungen enthalten.
- Eine Compliance‑Ordnung wird eingeführt, die festlegt, in welchen finanziellen Beziehungen zu Parteien und deren Verbündeten Kammern und Fachorganisationen stehen dürfen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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