Ratifizierung des UN‑Abkommens BBNJ – Schutz der Hochsee
abgestimmt am
20.11.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das UN‑Übereinkommen zur biologischen Vielfalt der Hochsee (BBNJ) schnell zu ratifizieren und aktiv an seiner Umsetzung mitzuwirken.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2025
Entschließung
Umwelt
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
Österreich soll das UN‑Abkommen BBNJ ratifizieren, um seine internationalen Umweltverpflichtungen zu erfüllen.
Durch die Ratifizierung kann Österreich an der ersten Conference of the Parties im August 2026 teilnehmen und die weitere Ausgestaltung des Abkommens mitgestalten.
Das Abkommen schützt die Hochsee, richtet Schutzgebiete ein, führt Umweltverträglichkeitsprüfungen ein und regelt die faire Teilung genetischer Ressourcen.
Es verpflichtet die Vertragsstaaten, den Aufbau wissenschaftlicher und technischer Kapazitäten, besonders in Entwicklungsländern, zu unterstützen.
Thomas Spalt (FPÖ) bezeichnet die Debatte über Meeresbiologie in einem Binnenland als weltfremd. Er kritisiert zudem die Unkenntnis über die anfallenden Kosten für den Steuerzahler und fordert mehr Fokus auf nationale Themen.
Franz Hörl spricht sich für das internationale Abkommen zum Schutz der Hochsee aus, da die globale Wirtschaft massiv von Ökosystemen abhängt. Er hebt zudem Österreichs hohe Standards in der Wasserwirtschaft hervor.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.