Aussetzung der inflationsbedingten Bezüge‑Anpassung für Spitzenpolitiker bis Ende 2026
abgestimmt am
12.12.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die reguläre Inflationsanpassung der Gehälter der obersten Bundesorgane bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt wird, um im nächsten Haushaltsjahr Kosten zu sparen.
einfache MehrheitXXVIII12.12.2025
Gesetz
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
Die reguläre Inflationsanpassung der Bezüge der in § 3 Abs. 1 genannten Organe wird bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt.
Die Regelung gilt für die in § 3 Abs. 1 aufgelisteten Organe: Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler, Präsidenten und Vize‑Präsidenten des Nationalrates, Bundesminister*innen, Präsident*in des Rechnungshofes, Staatssekretär*innen, Obleute des Nationalratsclubs, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Mitglieder des Nationalrates, Präsident*in und Stellvertreter*innen des Bundesrates sowie Fraktionsvorsitzende im Bundesrat.
Nach Ablauf der Aussetzung wird die nächste Inflationsanpassung am 1. Jänner 2027 auf Basis der Ausgangsbeträge des Jahres 2025 durchgeführt.
Die FPÖ lehnt den aktuellen Lohnabschluss für den öffentlichen Dienst als unzureichend ab. Während einzelne Reformen unterstützt werden, kritisiert Herbert die Prioritäten der Regierung und den angeblichen Interessenverrat durch die Gewerkschaft.
Romana Deckenbacher hebt die unverzichtbare Rolle der öffentlich Bediensteten für die Sicherheit und Stabilität Österreichs hervor. Sie erläutert Verbesserungen durch die Dienstrechts-Novelle, wie etwa den Schutz bei Unfällen durch nicht zurechnungsfähige Täter, und verteidigt den mühsam ausgehandelten Gehaltskompromiss als Erfolg der Sozialpartnerschaft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.