Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will das Gehaltsgesetz 1956 ändern, damit Justizwachebedienstete bei Dienstverletzungen finanzielle Hilfe erhalten, selbst wenn der Angreifer zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Er schließt die aktuelle Rechtslücke, die durch Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs entstanden ist.einfache Mehrheit XXVIII 19.11.2025
Entschließung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Derzeit erhalten Bedienstete nur dann finanzielle Hilfe nach §§ 23a/23b GehG, wenn der Angreifer zum Tatzeitpunkt schuldfähig war (§ 11 StGB).
- Durch die Schuldfrage entsteht eine Lücke: Bei psychisch erkrankten oder stark berauschten Tätern erhalten verletzte Bedienstete keine Leistungen, obwohl das Risiko im Dienst liegt.
- Der Antrag fordert, dass die Hilfeleistungen von der Schuld des Täters entkoppelt und an das schädigende Ereignis im Rahmen der Dienstausübung geknüpft werden.
- Ziel ist, Rechtssicherheit zu schaffen, die Fürsorgepflicht des Dienstgebers zu stärken und den Opferschutz im öffentlichen Dienst zu verbessern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.