Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen staatlichen Zuschuss zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts für schwangere Arbeitnehmerinnen ein, der je nach Unternehmensgröße 50 % bis 67 % der Kosten deckt und ab dem 1. Juli 2026 gilt.einfache Mehrheit XXVIII 03.12.2025
Gesetz
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein neuer § 14a im Mutterschutzgesetz gewährt Arbeitgebern einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung, wenn schwangere Arbeitnehmerinnen aufgrund eines Beschäftigungsverbots freigestellt werden müssen.
- Das Landarbeitsgesetz wird analog um § 180a ergänzt, sodass die gleiche Zuschussregelung auch für die Land‑ und Forstwirtschaft gilt.
- Im Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz wird § 19 Abs. 6 eingefügt, das die jährliche Erstattung der Zuschusskosten aus dem Insolvenz‑Entgelt‑Fonds regelt.
- Das ASVG erhält § 75b, der die Kosten des Zuschusses plus Verwaltungsaufwand aus dem Insolvenz‑Entgeltsicherungsfonds an die Unfallversicherungsträger erstattet.
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