Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Elektro‑Kfz, die im Carsharing oder in gemeinnützigen Fahrtendiensten eingesetzt werden, von der motorbezogenen Versicherungs‑ und Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, um die Mobilitätswende zu unterstützen.einfache Mehrheit XXVIII 12.05.2026
Entschließung
Umwelt
Steuerwesen
Straßenverkehr
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungs‑ und Kraftfahrzeugsteuer für E‑Kfz, die im Carsharing oder in gemeinnützigen Fahrtendiensten eingesetzt werden.
- Als rechtliche Grundlage für die Definition von gemeinnützigen Fahrtendiensten wird das Wiener Chancengleichheitsgesetz genannt.
- E‑Carsharing reduziert CO₂‑Emissionen: bereits über 1.000 Tonnen wurden eingespart, bis 2030 könnten weitere 235.000 Tonnen vermieden werden.
- Durch Carsharing sinkt der Bedarf an Parkplätzen und privaten Pkw, was Platz im öffentlichen Raum spart und die Verkehrseffizienz erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.