Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass pflanzliche Milchalternativen künftig mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % besteuert werden, anstatt wie bisher mit 20 %. Ziel ist steuerliche Gleichbehandlung und Unterstützung von Konsument*innen sowie Produzent*innen.einfache Mehrheit XXVIII 17.03.2026
Entschließung
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Pflanzliche Milchalternativen werden derzeit mit 20 % Umsatzsteuer besteuert, während tierische Milch nur 10 % zahlt.
- Der Antrag fordert, den Steuersatz für pflanzliche Milchalternativen auf 10 % zu senken, um steuerliche Gleichbehandlung zu erreichen.
- Mehrere EU‑Länder haben bereits die gleiche ermäßigte Besteuerung für pflanzliche Milch eingeführt; Österreich soll diesem Trend folgen.
- Durch die Senkung könnten Verbraucher*innen, insbesondere Laktoseintolerante und Vegan/Vegetarier:innen, von niedrigeren Preisen profitieren.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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