Der Gesetzentwurf verlängert die Gültigkeit der Investitionsprämie für Unternehmen bis zum 31.12.2029 und fügt einen neuen Unterabschnitt ein, der das Inkrafttreten und das Ende dieser Regelungen regelt.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Frist für die Inanspruchnahme der Investitionsprämie wird von 31.12.2025 auf 31.12.2029 verlängert.
Ein neuer Unterabschnitt 1e wird eingefügt, der festlegt, dass die genannten Bestimmungen nach ihrer Kundmachung sofort gelten und am 31.12.2029 enden.
Die Änderungen betreffen ausschließlich den § 5 des Investitionsprämiengesetzes und ändern keine anderen Regelungen.
Die FPÖ-Abgeordnete Barbara Kolm kritisiert neue Gesetzesvorlagen zur Kesselanlagen-Novelle und zum MinroG als bürokratische Hindernisse für den Wirtschaftsstandort. Sie befürchtet eine Deindustrialisierung durch zu starke Rechte für NGOs. Demgegenüber stimmt sie der Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investitionsprämien zu.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) verteidigt notwendige Gesetzesanpassungen zur Erfüllung von EU-Vorgaben und hebt den Erfolg der Investitionsprämie hervor, die massiv zur Konjunktur beigetragen hat. Zudem appelliert er an alle Parteien, beim Billigstromgesetz gemeinsam für wirtschaftliche Impulse zu sorgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.