Der Gesetzentwurf verlängert die Aufbewahrungsfrist von ELGA‑Gesundheitsdaten von zehn auf dreißig Jahre und regelt, dass zuvor entfernte Verweise ab dem 1. Dezember 2025 wiederherzustellen sind.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Aufbewahrungsfrist für ELGA‑Gesundheitsdaten wird von zehn auf dreißig Jahre verlängert.
Ein neuer Absatz 21 wird in § 26 eingefügt, der die Wiederherstellung von zuvor unzugänglichen ELGA‑Verweisen regelt.
Auftragsverarbeiter, die ELGA‑Datenspeicher betreiben, müssen unzugängliche Verweise nach dem neuen § 20 Abs. 3 wieder herstellen.
Die Regelungen beziehen sich auf die Datenspeicher und Verweisregister, die nach § 28a Abs. 1 Z 5 zu betreiben sind.
Die FPÖ kritisiert scharf neue Gesetze zur Diagnosencodierung und zu Arzneimittelpreisen. Kaniak warnt vor massiven Datenschutzmängeln, technischem Chaos in Arztpraxen und einer Gefährdung der Medikamentenversorgung durch zu niedrige Preise.
Die Diagnosencodierung dient laut Rudolf Silvan der Erstellung präziser, pseudonymisierter Statistiken. Dies ermöglicht es dem Gesundheitsministerium, Ressourcen gezielter einzusetzen und gesundheitliche Trends besser zu verstehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.