Stopp des automatischen Staatsbürgerschaftsanspruchs für Asylanten
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Asylberechtigte nach zehn Jahren Aufenthalt nicht mehr automatisch das Recht auf österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Entschließung
Flüchtling
Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Nach der derzeitigen Rechtslage erhalten Asylberechtigte nach zehn Jahren Aufenthalt automatisch das Recht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Der Antrag fordert eine Gesetzesänderung, sodass Asylberechtigte kein automatisches Anrecht mehr auf die Staatsbürgerschaft haben.
Begründet wird die Forderung damit, dass Asyl nur ein befristeter Schutz sei und nicht als Grundlage für den Erwerb der Staatsbürgerschaft dienen könne.
Der Antrag verweist auf die hohe Zahl von Asylanträgen im Jahr 2015 (88 340) und nennt insbesondere Afghanen und Syrer, die laut dem Text überproportional in der Kriminalitätsstatistik vertreten seien.
Die FPÖ fordert eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes, um die Einbürgerung von Asylsuchenden zu verhindern. Darmann betont, dass die Staatsbürgerschaft ein hohes Gut sei, das nur Personen mit dauerhaftem Nutzen für Österreich zustehen sollte.
Die ÖVP betont, dass die Staatsbürgerschaft an strenge Kriterien wie Einkommen und Sprachkenntnisse gebunden bleibt. Gleichzeitig wird gefordert, integrierten Menschen, die zum Wohlstand beitragen, den Weg zur Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.