Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass das für Arbeit an Feiertagen gezahlte Entgelt von der Lohnsteuer befreit wird, weil es laut Bundesfinanzgericht keine zulässige Zuschlagsregelung ist und als versteckte Steuererhöhung wirkt.einfache Mehrheit XXVIII 03.12.2025
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass das Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs. 5 ARG keinen zulässigen Zuschlag darstellt und daher steuerpflichtig ist.
- Nach § 68 Abs. 1 EstG 1988 wird ein solcher Zuschlag normalerweise als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
- Der Antrag fordert, dass das Entgelt für Feiertagsarbeit dauerhaft von der Lohnsteuer befreit wird und steuerfreie Überstundenzuschläge ohne monatliche Obergrenze ermöglicht werden.
- Die Befreiung soll verhindern, dass Arbeitnehmer in stark betroffenen Branchen (Gastronomie, Tourismus, Pflege) durch versteckte Steuererhöhungen zusätzlich belastet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.