Zusammenfassung
Das Beleglotteriegesetz führt ein freiwilliges Lotteriesystem ein, bei dem österreichische Verbraucher ihre Kassenbelege digital melden können. Jeden Monat werden 100 Gewinner per Zufall ermittelt und erhalten je 2 500 €, mit zusätzlichen Bonus‑Gewinnern von bis zu 250 000 €; die Gesamtausgaben dürfen 4 Millionen € pro Jahr nicht überschreiten.einfache Mehrheit XXVIII 20.01.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Steuerwesen
Glücksspiel
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz führt eine Beleglotterie ein, um die Erfassung aller Barumsätze in Registrierkassen zu sichern.
- Die Teilnahme ist freiwillig, nur Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich dürfen teilnehmen und müssen die FON+‑App nutzen.
- Nur Belege, die den Vorgaben der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) entsprechen, dürfen für die Lotterie verwendet werden.
- Teilnehmer übermitteln den maschinenlesbaren Code ihres Belegs einmalig über die FON+‑App; nach der Auslosung wird dieser Code anonymisiert und anschließend gelöscht.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.