Änderung von § 205a StGB: Einführung des Konsensprinzips

Zusammenfassung

Der Antrag ändert § 205a Abs. 1 des Strafgesetzbuchs, indem er die Formulierung „gegen deren Willen“ durch „ohne deren Einverständnis“ ersetzt, um das Konsensprinzip im Sexualstrafrecht zu verankern.
einfache Mehrheit XXVIII 17.03.2026
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag ersetzt die Formulierung „gegen deren Willen“ durch „ohne deren Einverständnis“ im Strafgesetzbuch.
  • Damit wird das Konsensprinzip gesetzlich verankert und die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen ohne klare Zustimmung erweitert.
  • Die Änderung orientiert sich an europäischen Standards (z. B. Schweden, Frankreich, Norwegen) und erfüllt das Europarats‑Übereinkommen Art. 36.
  • Der Antrag sieht vor, dass die Zuweisung zur weiteren Beratung an den Justizausschuss erfolgt.
Relevante Medienberichte
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