Verpflichtende Jahresberichte und unabhängige Prüfbefugnisse für die Beschaffungs‑Prüfkommission
abgestimmt am
23.04.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Beschaffungs‑Prüfkommission jährlich einen Bericht an den Nationalrat liefert und jedes Mitglied eigenständig Beschaffungsvorgänge prüfen darf. Zudem soll das LV‑FinG entsprechend novelliert werden.
einfache MehrheitXXVIII23.04.2026
Entschließung
Verteidigung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Beschaffungs‑Prüfkommission soll künftig verpflichtet werden, jedes Jahr einen Prüfbericht zu erstellen und diesen unverzüglich dem Nationalrat zu übermitteln.
Jedes Mitglied der Kommission muss das Recht erhalten, Beschaffungsvorgänge eigenständig zu prüfen, ohne vorherige Zustimmung der Verteidigungsministerin.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des LV‑FinG vorzulegen, der die genannten Änderungen rechtlich verankert.
Der Antrag begründet sich mit der sieben‑monatigen Verzögerung bei der Vorlage des Jahresberichts 2024 und kritischen Kommentaren zu politischen Eingriffen bei den Beschaffungen von C‑130‑Flugzeugen und mFAL‑Systemen.
Volker Reifenberger (FPÖ) bemängelt, dass die Kommission zur Kontrolle von Bundesheer-Beschaffungen nicht unabhängig arbeitet und Berichte erst verzögert ans Parlament liefert. Er fordert eine direkte Berichtspflicht an den Nationalrat sowie mehr Selbstständigkeit der Kommissionsmitglieder.
Angesichts des Krieges in der Ukraine betont Manfred Hofinger (ÖVP) die Notwendigkeit, das Bundesheer durch den Aufbauplan 2032 plus massiv zu stärken. Er verteidigt die bestehende unabhängige Prüfkommission für Beschaffungen und kritisiert die Forderungen der FPÖ nach mehr Berichtspflichten als widersprüchlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.