Der Initiativantrag will das Gesetz über die Bundesstelle für Sektenfragen abschaffen, weil die Behörde ihren Auftrag überschreitet und Grundrechte verletzt.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Religion
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Der Antrag fügt nach § 14 einen neuen § 15 ein, der das gesamte Gesetz mit Kundmachung außer Kraft setzt.
Die Begründung verweist auf § 4 Abs. 2, der die Achtung von Toleranz und Grundfreiheiten bei der Aufgabenerfüllung fordert.
Die Bundesstelle habe den Gefährdungsbegriff über das Gesetz hinaus ausgedehnt und damit politische Meinungen als „Sekte“ klassifiziert.
Durch die Abschaffung soll verhindert werden, dass Einzelpersonen ohne rechtliche Grundlage beobachtet und benannt werden.
Maximilian Weinzierl (FPÖ) wirft der Informationsstelle für Sektenfragen vor, ihren gesetzlichen Auftrag zu verletzen, indem sie politische Meinungen statt konkreter Gefahren bewertet. Er fordert die Abschaffung der Stelle.
Die ÖVP-Abgeordnete setzt sich für den Erhalt der Bundesstelle für Sektenfragen ein. Sie betont, dass die Stelle keine Meinungen kontrolliert, sondern Menschen vor manipulativen Strukturen schützt, besonders im digitalen Raum.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.