Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine neue „Null‑Risiko‑Kategorie“ in der EU‑Entwaldungsverordnung, damit Länder wie Österreich ohne Entwaldungsrisiko von unnötiger Bürokratie befreit werden.einfache Mehrheit XXVIII 26.06.2026
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Einführung einer Null‑Risiko‑Kategorie für Länder ohne nachweisbares Entwaldungsrisiko, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Der EU‑Rat und das Europäische Parlament haben am 4. Dezember 2025 die Umsetzung der EUDR um ein Jahr verschoben (neues Inkrafttreten ab 2026).
- Die EU‑Kommission soll bis zum 30. April 2026 einen Bericht zu weiteren Vereinfachungen und zur Einführung der Null‑Risiko‑Kategorie vorlegen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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