Erhöhung des Mindestalters für Notariatskandidaten von 35 auf 50 Jahre
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Antrag erhöht das zulässige Höchstalter für die erste Eintragung in das Notariatskandidaten‑Verzeichnis von 35 auf 50 Jahre und legt das Inkrafttretensdatum fest.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Die Altersangabe im genannten Absatz wird von „35. Lebensjahr“ auf „50. Lebensjahr“ erhöht.
Ein neuer Absatz (21) wird eingefügt, der das Inkrafttretensdatum der Änderung regelt.
Die Anpassung soll die Vorgaben der EU‑Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie erfüllen und Diskriminierung wegen des Alters vermeiden.
Durch die höhere Altersgrenze können erfahrene Kandidaten länger im Beruf tätig sein, was die Qualität der notariellen Dienstleistungen stärkt.
Der Redner stellt einen Allparteienantrag zur Änderung der Notariatsordnung vor. Ziel ist es, die Altersgrenze für den Eintritt in den Notarberuf von 35 auf 50 Jahre zu erhöhen, um den Berufszugang zu erleichtern.
Die SPÖ-Abgeordnete unterstützt die Erhöhung der Altersgrenze für den Zugang zum Notariat auf 50 Jahre, um Diskriminierung zu verhindern. Zudem lobt sie die Umsetzung von Quotenregelungen für Frauen in Aufsichtsräten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.