Einfügung eines Neutralitätsschutz‑Absatzes in das B‑VG

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das Bundes‑Verfassungsgesetz um einen neuen Absatz, der jede Zustimmung zu neutralitätsrechtswidrigen Beschlüssen als rechtswidrig erklärt und fordert eine Volksabstimmung über die Novelle.
2/3 Mehrheit XXVIII 12.03.2026
Gesetz
Verfassung
Neutralität

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 1a wird zu Artikel 23j des B‑VG hinzugefügt, der jede Zustimmung zu neutralitätsrechtswidrigen Beschlüssen als rechtswidrig erklärt.
  • Die genaue Ausgestaltung der Neutralitätspflicht soll künftig durch ein separates Bundesgesetz geregelt werden.
  • Der Gesetzesvorschlag verlangt, dass jede künftige Entscheidung im Rahmen von Art 23j B‑VG nur dann zugestimmt werden darf, wenn sie mit den völkerrechtlichen Neutralitätsverpflichtungen vereinbar ist.
  • Aufgrund möglicher Konflikte zwischen EU‑GASP‑Beschlüssen und der österreichischen Neutralität soll das Verfahren nach Art 44 Abs. 3 B‑VG einer Volksabstimmung unterzogen werden, bevor es vom Bundespräsidenten beurkundet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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