Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Bundes‑Verfassungsgesetz um einen neuen Absatz, der jede Zustimmung zu neutralitätsrechtswidrigen Beschlüssen als rechtswidrig erklärt und fordert eine Volksabstimmung über die Novelle.2/3 Mehrheit XXVIII 12.03.2026
Gesetz
Verfassung
Neutralität
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 1a wird zu Artikel 23j des B‑VG hinzugefügt, der jede Zustimmung zu neutralitätsrechtswidrigen Beschlüssen als rechtswidrig erklärt.
- Die genaue Ausgestaltung der Neutralitätspflicht soll künftig durch ein separates Bundesgesetz geregelt werden.
- Der Gesetzesvorschlag verlangt, dass jede künftige Entscheidung im Rahmen von Art 23j B‑VG nur dann zugestimmt werden darf, wenn sie mit den völkerrechtlichen Neutralitätsverpflichtungen vereinbar ist.
- Aufgrund möglicher Konflikte zwischen EU‑GASP‑Beschlüssen und der österreichischen Neutralität soll das Verfahren nach Art 44 Abs. 3 B‑VG einer Volksabstimmung unterzogen werden, bevor es vom Bundespräsidenten beurkundet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.