Der Entschließungsantrag fordert, den illegalen Grenzübertritt nach Österreich als Straftat ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, strengere Strafen für Schlepperei zu verhängen und gleichzeitig Ausnahmen für sofortige Selbstanzeige von Schutzsuchenden zu schaffen.
einfache MehrheitXXVIII25.04.2025
Entschließung
Grenze
Flüchtling
Strafrecht
Schwerpunkte
Der illegale Grenzübertritt wird als eigenständiger Straftatbestand definiert: Jede unerlaubte Einreise ohne gültige Dokumente oder behördliche Genehmigung ist strafbar.
Personen, die als "geschleppte" Migranten nach Österreich kommen, werden als Mit‑Täter nach § 12 StGB in Verbindung mit § 114 FPG (Schlepperei) behandelt und erhalten dieselbe Strafe wie die Schleppenden.
Für illegal eingereiste Personen wird ein verpflichtendes Haft‑ und Ausreisezentrum eingerichtet, in dem sie bis zur Abschiebung festgehalten werden können.
Die Strafen für Schleppereien werden drastisch erhöht; bei Beschädigung von Staatseigentum verdoppelt sich die Strafe, und bei Gefährdung von Beamten gilt die Höchststrafe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.