Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag von Abgeordnetem Michael Oberlechner fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass nach einem Sofortkauf oder einer Kaufoption veräußerte gemeinnützige Wohnungen künftig dauerhaft zum Referenzmietwert (ohne Aufschläge, mit Abschlägen) vermietet werden, um den preis‑dämpfenden Effekt des gemeinnützigen Wohnbaus zu erhalten.einfache Mehrheit XXVIII 26.02.2026
Entschließung
Preis
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll eine Gesetzesvorlage erarbeiten, die sicherstellt, dass nach Sofortkauf oder Kaufoption veräußerte gemeinnützige Wohnungen dauerhaft zum Referenzmietwert (ohne Zuschläge, mit möglichen Abschlägen) vermietet werden müssen.
- Die Forderung basiert auf der WIFO‑Studie (2023), die belegt, dass gemeinnütziger Wohnungsbestand das allgemeine Mietniveau senkt.
- Der Antrag knüpft an die WGG‑Novelle 2022 an, die bereits im § 20 Abs. 1 Z 2a festlegt, dass im Sofortkauf‑Verfahren das Kostendeckungsprinzip gilt.
- Ziel ist es, den sozialen Lenkungseffekt des gemeinnützigen Wohnbaus zu stärken und einer Tendenz zu rein renditeorientierten Anlegerwohnungen entgegenzuwirken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.