Rechtssichere Nutzung von Telepräsenzsystemen für kranke Schüler*innen
abgestimmt am
23.04.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bildungsminister eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Telepräsenzsystemen („Schulavatare“) in Schulen, um Kindern mit chronischen Krankheiten wie ME/CFS sichere Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXVIII23.04.2026
Entschließung
Bildung
Gesundheit
Informatik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine bundesweite Rechtsgrundlage für den Einsatz von Telepräsenzsystemen in Schulen.
Aktuell fehlt ein klares Gesetz, was zu Unsicherheiten und möglicher Ausgrenzung chronisch kranker Schüler*innen führt.
Der Bildungsminister soll beauftragt werden, schnellstmöglich verbindliche Regelungen zu erarbeiten.
Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung wird dem Bildungsausschuss des Nationalrats zugewiesen.
Die Rednerin setzt sich für bessere Unterstützungsmöglichkeiten für chronisch kranke Schulkinder ein. Sie schlägt den Einsatz von Schulavataren sowie flexiblere Lernmodelle vor, um soziale Isolation zu verhindern.
Fiona Fiedler (NEOS) befürwortet den Einsatz von Schulavataren für Schüler mit ME/CFS. Durch neue Leitfäden und rechtliche Klarheit sollen Bedenken von Lehrkräften und Eltern beseitigt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.