Wiederherstellung des Rechtswegs für Richtlinienbeschwerden im SPG

Zusammenfassung

Der Antrag fügt dem Sicherheitspolizeigesetz einen neuen Absatz hinzu, der Bürger*innen ein 14‑tägiges Recht gibt, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über mögliche Richtlinienverletzungen zu verlangen. Gleichzeitig wird ein Inkrafttretensatz festgelegt, sodass das Verfahren sofort nach Veröffentlichung wirksam wird.
einfache Mehrheit XXVIII 26.02.2026
Gesetz
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz schafft ein 14‑tägiges Recht, die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts zu verlangen, wenn eine mögliche Richtlinienverletzung nicht bestätigt wurde, bzw. wenn keine Mitteilung innerhalb von drei Monaten erfolgt.
  • Der neue Absatz legt fest, dass die Regelung mit dem Tag der Kundmachung des Gesetzes in Kraft tritt.
  • Ziel ist es, den Rechtsschutz für Bürger*innen gegen rechtswidriges Polizeihandeln wiederherzustellen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2023 die frühere Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.
  • Die Zuständigkeit wird klar geregelt: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet bei Fällen, die von Bundesbehörden ausgeübt werden, während Landesverwaltungsgerichte für übrige Fälle zuständig bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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