Temporäre Senkung der Mineralölsteuer bei Preissteigerungen (2026)
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Mineralölsteuergesetz 2022 um einen befristeten Mechanismus, mit dem der Bundesminister für Finanzen die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel senken kann, wenn die Ölpreise stark steigen. Die Maßnahme gilt vom 1. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026 und ist budgetneutral, weil erwartete Mehrumsatzsteuereinnahmen die geringeren Mineralölsteuereinnahmen ausgleichen sollen.
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt (§ 64) wird eingefügt, der dem Bundesminister für Finanzen erlaubt, die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel monatlich zu senken, wenn die Ölpreise stark steigen.
Die Höhe der Steuerermäßigung richtet sich nach den Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer, die im Vormonat (Feststellungsmonat) durch steigende Kraftstoffpreise entstanden sind.
Der Referenzzeitpunkt für den Preisvergleich ist der 27. Februar 2026; fehlt dort ein Wert, wird der letzte veröffentlichte Wert vom 23. Februar 2026 verwendet.
Verordnungen, die die Steuerermäßigung festlegen, können rückwirkend für einen einzelnen Kalendermonat erlassen und sind jeweils befristet.
Die FPÖ lehnt geplante Preisdeckel ab, da diese zu Versorgungsengpässen führen könnten. Statt staatlicher Eingriffe schlägt Kolm vor, die Mineralöl- und CO2-Steuern zu senken, um die Kaufkraft zu stärken und den Wirtschaftsstandort zu sichern.
Aufgrund der wirtschaftlichen Instabilität durch Unruhen im Iran schlägt die ÖVP eine Spritpreisbremse vor. Durch eine Senkung der Mineralölsteuer sowie eine Margenbeschränkung bei den Raffinerien sollen die Preise an den Zapfsäulen um etwa 10 Cent pro Liter entlastet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.