Erweiterung der Volksanwaltschaft zum unabhängigen Grenz‑ und Asyl‑Überwachungsmechanismus
abgestimmt am
20.05.2026
Zusammenfassung
Der Antrag 765/A XXVIII. GP ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz und das Heimopferrentengesetz, um der Volksanwaltschaft erweiterte Aufgaben als unabhängiger Überwachungsmechanismus für die EU‑Screening‑ und Verfahrens‑VO zu geben und eine weisungsfreie Rentenkommission einzurichten.
2/3 MehrheitXXVIII20.05.2026
Gesetz
Opferhilfe
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
Die Volksanwaltschaft erhält die Möglichkeit, weitere bundesgesetzlich vorgesehene Zuständigkeiten auszuüben.
Eine weisungsfreie Rentenkommission wird eingerichtet, die bei Anträgen auf Heimopferrenten mitwirkt.
Der Volksanwaltschaft wird das Mandat übertragen, die Aufgaben des unabhängigen Überwachungsmechanismus gemäß den EU‑Verordnungen zu übernehmen.
Die Volksanwaltschaft kann künftig jährlich allgemeine Empfehlungen zu Maßnahmen abgeben, nicht mehr nur fallbezogen.
Markus Tschank spricht sich gegen die Reform der Volksanwaltschaft aus, da diese seiner Meinung nach nicht die Interessen der österreichischen Bevölkerung schützt. Er kritisiert die Rolle von NGOs bei der Grundrechtsüberwachung und warnt vor einer Kompetenzverlagerung an die EU sowie fehlenden finanziellen Mitteln.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) kritisiert die Abwertung von Kindern in politischen Debatten und warnt vor einer Spaltung der Gesellschaft. Er betont, dass staatliche Maßnahmen wie Abschiebungen stets unter Wahrung der Menschenwürde und unter Aufsicht der Volksanwaltschaft erfolgen müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.