Zusammenfassung
Der Antrag ändert in § 205a Abs. 1 des Strafgesetzbuches die Formulierung von „gegen deren Willen“ zu „ohne deren Einverständnis“, um das Konsensprinzip („Nur Ja heißt Ja“) im Sexualstrafrecht zu verankern.einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 205a Abs. 1 wird von „gegen deren Willen“ zu „ohne deren Einverständnis“ geändert.
- Ziel ist, das Konsensprinzip („Nur Ja heißt Ja“) im Sexualstrafrecht zu verankern, sodass Gerichte prüfen, ob eine ausdrückliche Zustimmung vorlag.
- Der Antrag begründet die Änderung mit dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und verweist auf europäische Vorbilder (Spanien, Schweden, Frankreich, Norwegen).
- Die bisherige Regelung („Nur‑Nein‑heißt‑Nein“) greift zu kurz, weil sie Opfer in Schockstarre nicht ausreichend schützt.
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