Minderheitsrecht zur Befragung von Regierungspersonen & Wahrheitspflicht im Rechnungshof‑Unterausschuss

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Geschäftsordnungsgesetz und das Strafgesetzbuch, um einem Viertel der Ausschussmitglieder das Recht zu geben, Regierungsvertreter und Experten zu befragen, und führt für diese Zeugen eine gesetzliche Wahrheitspflicht ein.
2/3 Mehrheit XXVIII 20.05.2026
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ein Viertel der Mitglieder eines Ausschusses kann künftig die Einladung von Regierungsvertretern, Sachverständigen oder anderen Auskunftspersonen zu mündlichen oder schriftlichen Äußerungen verlangen.
  • Personen, die auf Einladung des Ausschusses aussagen, stehen unter einer gesetzlichen Wahrheitspflicht; falsche Angaben können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Der Wortlaut von § 288 Abs. 3 StGB wird ergänzt, sodass die Strafandrohung nun auch für falsche Aussagen vor einem Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gilt.
  • Ziel ist die Harmonisierung der Minderheitsrechte im parlamentarischen Kontrollsystem, damit das Verfahren einheitlich und transparent bleibt.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:24 min
Steiner kritisiert, dass die Regierungsmehrheit die Kontrollrechte des Parlaments missachtet und Minister vor dem Untersuchungsausschuss schützt. Er fordert eine gesetzliche Pflicht zur Anwesenheit und Wahrheitspflicht bei Vorladungen.
3:43 min
Gerstl kritisiert den Versuch der FPÖ, die Regeln im Rechnungshofausschuss anzupassen. Er argumentiert, dass bisherige Untersuchungen keine Beweise für Missbrauch geliefert haben und man Regeln nicht nach politischen Geschichten formen dürfe.
Relevante Medienberichte
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