Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert schärfere Kontrollen von Bankenbeteiligungen an gemeinnützigen Bauvereinigungen, die Einbindung von Kreditsachverständigen bei Prüfungen und die Verlagerung der Aufsicht über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aus dem BMWET.einfache Mehrheit XXVIII 25.03.2026
Entschließung
Baupolitik
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Der Antrag verlangt, dass Banken nicht als dominante Eigentümer gemeinnütziger Bauvereinigungen behandelt werden, weil ihr Gewinnstreben mit leistbarem Wohnen im Konflikt steht.
- Die bisherige Regelung, dass nur drei Finanzierungsangebote eingeholt werden müssen (nach § 6b GRVO), wird als unzureichend bewertet und soll verschärft werden.
- Anleger‑ bzw. Vorsorgewohnungen dürfen nur im Rahmen des genehmigten Ausnahmegeschäfts nach § 7 Abs. 4 WGG veräußert werden.
- Die Zuständigkeit für das WGG und seine Verordnungen soll vom BMWET auf eine unabhängige Behörde verlagert werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.