Zusammenfassung
Das Gesetz führt die richterlich genehmigte Beschlagnahme von Datenträgern und Daten ein, stärkt Rechte von Beschuldigten und Opfern und erweitert die Aufsicht durch den Rechtsschutzbeauftragten.einfache Mehrheit XXVIII 30.09.2025
Gesetz
Strafrecht
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Maßnahme zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten, die nur nach richterlicher Bewilligung zulässig ist.
- Betroffene Personen müssen innerhalb von 24 Stunden über die Beschlagnahme informiert und erhalten ein Recht auf Einspruch.
- Das Gericht ist für die forensische Aufbereitung der Daten verantwortlich und muss einen Aufbereitungsbericht erstellen.
- Die Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dürfen die aufbereiteten Daten nur nach festgelegten Suchparametern auswerten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.