Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass öffentliche Förderungen für Privatschulen an die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, von Kindern mit außerordentlichem Status und an ein Kontingent kostenfreier Plätze für sozial benachteiligte Kinder geknüpft werden. Ziel ist, soziale Durchmischung und Bildungsgerechtigkeit zu stärken.einfache Mehrheit XXVIII 15.04.2026
Entschließung
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Privatschulen sollen öffentliche Mittel nur erhalten, wenn sie eine angemessene Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) aufnehmen.
- Privatschulen sollen eine festgelegte Quote von Kindern mit außerordentlichem Status (z. B. Flüchtlingskinder) in ihr Klassenangebot integrieren.
- Privatschulen müssen ein verpflichtendes Kontingent an kostenfreien Schulplätzen für Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien bereitstellen.
- Für die Aufnahme von SPF‑Schüler:innen und für die Deutschförderung bei außerordentlichen Fällen erhalten die Schulen finanzielle Ressourcen in vergleichbarem Umfang wie öffentliche Schulen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.