Strafrechtliche Regelung gegen missbräuchliche Deepfakes
abgestimmt am
10.06.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, missbräuchliche Deepfakes strafbar zu machen, um dem von der EU‑Richtlinie geforderten Schutz vor digitaler Gewalt nachzukommen.
einfache MehrheitXXVIII10.06.2026
Entschließung
Frau
Informatik
Strafrecht
Gleichbehandlung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
In Kraft ab 13.06.2024· Außer Kraft ab 14.06.2027
Der Antrag verlangt, die bestehende Strafnorm § 107c StGB zu erweitern, sodass nicht einvernehmliche Deepfakes als Straftatbestand erfasst werden.
Die EU‑Richtlinie (Art. 5) verpflichtet die Mitgliedstaaten, digitale Gewalt wie sexualisierte Deepfakes bis spätestens 14 Juni 2027 zu kriminalisieren.
Der Entschließungsantrag fordert eine umfassende Evaluierung der strafrechtlichen Lage bei „Hass im Netz“-Delikten.
Plattformbetreiber sollen verpflichtet werden, nachweislich schädliche Deepfake‑Inhalte zu entfernen und bei schweren Fällen Auskünfte zu erteilen.
Rosa Ecker unterstützt das Ziel, sexualisierte Deepfakes zu bekämpfen, lehnt den vorliegenden Antrag aber ab. Sie kritisiert die geforderte Identifizierung durch Plattformbetreiber als versteckte Klarnamenpflicht, die die Privatsphäre der Bürger gefährdet, ohne Täter effektiv zu stoppen.
Die SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum warnt vor der realen Gewalt durch KI-generierte Deepfakes gegen Frauen. Sie fordert eine strengere rechtliche Verfolgung nach EU-Vorgaben sowie mehr Unterstützung für Betroffene und eine stärkere Verantwortung der Social-Media-Plattformen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.