Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes: Rückkehr zur binären Geschlechterformulierung
abgestimmt am
19.11.2025
Zusammenfassung
Der Antrag will das Gleichbehandlungsgesetz dahingehend ändern, dass alle Verweise auf „aufgrund des Geschlechts“ durch die klare Formulierung „von Frauen und Männern“ ersetzt werden und die erweiterte Definition von Geschlecht gestrichen wird.
einfache MehrheitXXVIII19.11.2025
Gesetz
Frau
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Antrag streicht § 2 Abs. 6, in dem bisher die umfassende Definition von „Geschlecht“ (inklusive Identität, Ausdruck und Rollen) festgeschrieben war.
In § 3 wird die Formulierung „aufgrund des Geschlechts“ durch „von Frauen und Männern“ ersetzt, um die Sprache zu vereinfachen.
In den §§ 22a, 23, 27 und 29 wird ebenfalls die Formulierung „aufgrund des Geschlechts“ durch „von Frauen und Männern“ ersetzt.
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisiert die Abschaffung der Begriffe „Mann“ und „Frau“ im Gleichbehandlungsgesetz. Sie fordert eine Rückkehr zur biologischen Definition, um den Schutz von Frauenräumen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der Redner korrigiert den Vorwurf, die ÖVP wolle keine Änderungen am Beschluss vornehmen. Er betont, dass die ÖVP bereits zuvor einen konkreten Antrag zu den Geschlechterbegriffen gestellt hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.