Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass Taschengelder und Ausbildungskostenersätze nicht als Zuverdienst beim AMS angerechnet werden, weil sie keine existenzsichernden Einkünfte darstellen.einfache Mehrheit XXVIII 15.04.2026
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Erwachsenenbildung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Taschengelder und Ausbildungskostenersätze sollen nicht als Einkommen beim AMS angerechnet werden.
- Die aktuelle Praxis führt zu Rückzahlungen, weil Taschengelder fälschlicherweise als Zuverdienst gewertet werden.
- Eine klare Trennung zwischen existenzsicherndem Einkommen und zweckgebundenen Unterstützungsleistungen ist notwendig.
- Der Antrag schlägt vor, die Bundesregierung (insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) zu bitten, die entsprechenden Schritte umzusetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.