Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Kopfverbot im MedKF‑TG, sodass es künftig auch für Präsident*innen von Kammern gilt. Ziel ist, zu verhindern, dass diese als Werbefläche in politischen Anzeigen genutzt werden.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2026
Gesetz
Presse
Schwerpunkte
- Der Antrag erweitert das bestehende Kopfverbot, sodass es künftig auch für Präsident*innen von Kammern gilt.
- Das bestehende Verbot untersagt bereits Werbung, die auf Bundespräsident*in, Regierungsmitglieder oder Staatssekretär*innen verweist.
- Durch die neue Formulierung (Absatz 4a) wird klargestellt, dass das Verbot ebenfalls für Hinweise auf Präsident*innen von Kammern gilt.
- Der Antrag schlägt vor, die Fachfrage an den Verfassungsausschuss zu überweisen, damit dort geprüft wird, ob die Erweiterung verfassungskonform ist.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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