Erweiterung des Kopfverbots im MedKF‑TG auf Kammerpräsident*innen

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Kopfverbot im MedKF‑TG, sodass es künftig auch für Präsident*innen von Kammern gilt. Ziel ist, zu verhindern, dass diese als Werbefläche in politischen Anzeigen genutzt werden.
einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2026
Gesetz
Presse

Schwerpunkte

  • Der Antrag erweitert das bestehende Kopfverbot, sodass es künftig auch für Präsident*innen von Kammern gilt.
  • Das bestehende Verbot untersagt bereits Werbung, die auf Bundespräsident*in, Regierungsmitglieder oder Staatssekretär*innen verweist.
  • Durch die neue Formulierung (Absatz 4a) wird klargestellt, dass das Verbot ebenfalls für Hinweise auf Präsident*innen von Kammern gilt.
  • Der Antrag schlägt vor, die Fachfrage an den Verfassungsausschuss zu überweisen, damit dort geprüft wird, ob die Erweiterung verfassungskonform ist.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.