Der Entschließungsantrag bittet die Bundesregierung, sich klar gegen jede Einführung oder Ausweitung einer verpflichtenden Todesstrafe in Israel auszusprechen und verweist dabei auf internationale Menschenrechtsstandards.
einfache MehrheitXXVIII23.04.2026
Entschließung
Menschenrechte
Europäische Union
Vereinte Nationen
diplomatische Beziehungen
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich gegen jede verpflichtende Todesstrafe in Israel auszusprechen.
Er verweist auf internationale Menschenrechtsstandards (UN‑Experten, EU, Europarat) und betont, dass die Todesstrafe dort grundsätzlich abgelehnt wird.
Der Gesetzentwurf in Israel sieht zwei unterschiedliche Rechtsregime vor: Militärgerichte im Westjordanland und zivile Gerichte in Israel, was nach Ansicht der Antragsteller*innen diskriminierend ist.
Die Einführung einer verpflichtenden Todesstrafe würde das richterliche Ermessen ausschalten und mildernde Umstände unmöglich machen.
Die FPÖ-Abgeordnete befürwortet das Ende der Todesstrafe aus Menschenrechtsgründen. Gleichzeitig wirft sie der Regierung vor, durch die Einmischung in fremde Konflikte die Neutralität Österreichs zu gefährden.
Scherak kritisiert das israelische Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe scharf. Er weist auf die Diskriminierung bestimmter Gruppen und den Verlust rechtsstaatlicher Sicherungen hin.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.