Reform der medizinischen Begutachtungen im Sozialversicherungssystem
abgestimmt am
10.06.2026
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Reform der medizinischen Begutachtungen im Sozialsystem durch eine zentrale Begutachtungsstelle, strengere Qualitätskontrollen und eine sechsmonatige Entscheidungspflicht.
einfache MehrheitXXVIII10.06.2026
Entschließung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Mensch mit Behinderung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Schaffung einer zentralen Begutachtungsstelle für alle Sozialversicherungsträger, das AMS und das Sozialministeriumsservice.
Einführung einer strikten sechsmonatigen Frist für Entscheidungen; bei Überschreitung erfolgt eine automatische Zusage.
Einrichtung eines fachlichen Beirates zur Festlegung von Qualitätsstandards und Untersuchungsmethoden.
Sicherstellung, dass Gutachter nur in ihrem jeweiligen medizinischen Fachgebiet tätig sind.
Ragger begrüßt die Vereinheitlichung von Gutachten bei der PVA, kritisiert jedoch, dass wichtige Forderungen der FPÖ wie die 24-Stunden-Pflege oder Lohn statt Taschengeld ignoriert werden. Er warnt zudem vor einer unkontrollierten Ausweitung sozialer Leistungen.
Die Rede unterstützt einen Antrag, der es Betroffenen ermöglicht, bei Untersuchungen zu Sozialleistungen wie PVA oder Behinderungsgraden eine Vertrauensperson mitzunehmen. Dies soll für mehr Sicherheit und Transparenz sorgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.