Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 86/A XXVIII. GP ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, um Volksbefragungen stärker zu verankern. Er präzisiert, wann eine Volksbefragung stattfinden kann, und führt ein neues Minderheitsrecht ein, das bei Unterstützung von 100 000 Stimmberechtigten greift.2/3 Mehrheit XXVIII 13.03.2025
Gesetz
Verfassung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Der Wortlaut von Artikel 49b Abs. 1 Satz 1 wird präzisiert, sodass eine Volksbefragung nur dann stattfinden kann, wenn der Nationalrat aufgrund eines Antrags seiner Mitglieder oder der Bundesregierung nach Vorberatung im Hauptausschuss beschließt.
- Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der festlegt, dass eine Volksbefragung auch dann durchgeführt werden muss, wenn ein Gesuch von mindestens 100 000 Stimmberechtigten unterstützt wird.
- Ziel des Antrags ist, das Instrument der Volksbefragung zu einem Minderheitsrecht auszubauen und damit die direkte Demokratie zu stärken.
- Die konkreten Verfahrensregeln für die Initiierung und Durchführung von Volksbefragungen sollen in einem gesonderten Bundesgesetz festgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.