Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Anleger‑ bzw. Vorsorgewohnungen in Wohnungsgenossenschaften, außer im Ausnahmegeschäft nach § 7 Abs. 4 WGG, um den gemeinnützigen Charakter des sozialen Wohnungsbaus zu schützen.einfache Mehrheit XXVIII 02.12.2025
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert ein Verbot von Anleger‑ bzw. Vorsorgewohnungen in Wohnungsgenossenschaften, außer im Rahmen des Ausnahmegeschäfts nach § 7 Abs. 4 WGG.
- Er kritisiert die bisherige Mietpreisbremse als unzureichend und warnt, dass weitere Preisbremsen die Mieten nicht leistbar machen.
- Der Antrag weist darauf hin, dass seit der WGG‑Novelle 2022 Anleger Wohnungen zum Sozialtarif kaufen und anschließend gewinnorientiert vermieten können.
- Er fordert die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Bauten und Wohnen, um das Thema im parlamentarischen Verfahren weiter zu bearbeiten.
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