Bundesverfassungsgesetz: Nur zwei biologische Geschlechter
abgestimmt am
19.11.2025
Zusammenfassung
Der Initiativantrag will das Staatsgrundgesetz ändern und festschreiben, dass es nur zwei Geschlechter gibt – Frauen und Männer. Er begründet dies mit biologischen Argumenten und kritisiert die aktuelle Praxis, weitere Geschlechtsoptionen zuzulassen.
2/3 MehrheitXXVIII19.11.2025
Gesetz
Frau
Verfassung
Gleichbehandlung
Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Der Antrag fügt dem Staatsgrundgesetz einen neuen Absatz 2 zu Artikel 2 hinzu, in dem festgeschrieben wird: „Es gibt nur zwei Geschlechter.“
Begründet wird die Änderung mit der biologischen Tatsache, dass Menschen in der Regel zwei körperlich differenzierbare Geschlechter besitzen.
Der Antrag kritisiert die aktuelle Praxis, intersexuelle und nicht‑binäre Personen mit zusätzlichen Optionen wie „divers“, „inter“ oder „offen“ zu erfassen.
Er verweist auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2018, die das Recht auf eine geschlechtsspezifische Eintragung im Personenstandsregister schützt.
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisiert die Abschaffung der Begriffe „Mann“ und „Frau“ im Gleichbehandlungsgesetz. Sie fordert eine Rückkehr zur biologischen Definition, um den Schutz von Frauenräumen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der Redner korrigiert den Vorwurf, die ÖVP wolle keine Änderungen am Beschluss vornehmen. Er betont, dass die ÖVP bereits zuvor einen konkreten Antrag zu den Geschlechterbegriffen gestellt hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.