Vernichtungsverbot von Neuwaren (Textilien, Schuhe, Elektrogeräte)
abgestimmt am
24.04.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das das Vernichten unverkaufter Neuwaren – vor allem Textilien, Schuhe und Elektrogeräte – verbietet, um Ressourcen zu schonen und die Klimaziele zu unterstützen.
einfache MehrheitXXVIII24.04.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Jährlich werden in Österreich mehrere Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe sowie rund 1,4 Millionen Pakete mit Neuware vernichtet.
Die EU‑Ökodesign‑Verordnung (2024/1781) sieht ab Juli 2026 ein Verbot der Vernichtung bestimmter gebrauchsfähiger Produkte vor, darunter Textilien und Schuhe.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, einen nationalen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der ein generelles Vernichtungsverbot für Neuwaren – insbesondere Textilien, Schuhe und Elektrogeräte – einführt.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen vorübergehend von den Meldepflichten ausgenommen werden, um übermäßige Belastungen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.