Begrenzung der Gehaltsanpassung für Bundesorgane im Jahr 2027
abgestimmt am
08.07.2026
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Gehälter von Spitzenpolitikern und Abgeordneten im Jahr 2027 nicht an die Inflation anzupassen, sondern lediglich um 1 % zu erhöhen, um das Budget zu entlasten.
einfache MehrheitXXVIII08.07.2026
Gesetz
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2027· Außer Kraft ab 31.12.2027
Die automatische Inflationsanpassung der Bezüge für Bundesorgane wird vorübergehend ausgesetzt.
Statt der Inflationsanpassung erfolgt im Jahr 2027 lediglich eine Erhöhung um 1 %.
Betroffen sind unter anderem der Bundespräsident, der Bundeskanzler, Bundesminister, Staatssekretäre sowie alle Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates.
Die Maßnahme soll nachhaltig wirken, da die geringere Erhöhung im Jahr 2027 als Basis für die zukünftigen Gehaltsanpassungen dient.
Arnold Schiefer (FPÖ) bezeichnet das neue Budget als mutlosen Kompromiss, der lediglich Schulden anhäuft und Verantwortung verschiebt. Er fordert einen Abbau des Staates sowie echte Reformen statt bloßer Verwaltung.
Die SPÖ-Abgeordnete Kai Jan Krainer verteidigt das vorliegende Budget als notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Wirtschaft und des Sozialstaats. Er wirft der FPÖ vor, die sozialen Sicherungssysteme vernachlässigt zu haben, und setzt auf eine Steuerumverteilung von Kapital hin zu Arbeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.