Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung vor jeder Nominierung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs ein öffentliches Hearing im Nationalrat abhält, um mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.einfache Mehrheit XXVIII 13.03.2025
Entschließung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll vor jeder Nominierung eines VfGH‑Mitglieds ein öffentliches Hearing im Nationalrat abhalten.
- Der Antrag beruft sich auf das aktuelle Nominierungsrecht (Artikel 147 B‑VG), das zurzeit die Mehrheit der Vorschläge bei der Regierung belässt.
- Als Vorbild wird das deutsche System (Artikel 93 GG) genannt, wo die Hälfte der Richter vom Parlament gewählt wird.
- Der Antrag bezieht sich konkret auf die aktuelle Besetzung (GZ 2024‑0.770.499) und die bevorstehende Nachbesetzung eines weiteren Mitglieds des VfGH.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.