Abänderungsantrag zu Parteien‑, Sozial‑, Klima‑ und Steuerrecht (Budgetbegleitgesetz 2025)
abgestimmt am
16.06.2025
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert zahlreiche Gesetze: Er will die Transparenz von Parteispenden reduzieren, den Erwachsenenschutz zurückrollen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz verschärfen und gleichzeitig den Klimacheck sowie Kinder‑ und Umweltförderungen stärken.
einfache MehrheitXXVIII16.06.2025
Abänderung
Energie
Steuerwesen
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
Elektrizitätsindustrie
öffentliche Verwaltung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag streicht die Ziffern 1 und 2 im Parteiengesetz, wodurch Spenden künftig nur einmal jährlich an den Rechnungshof gemeldet werden müssen.
Die geplanten Änderungen zu Artikel 16 und 17 würden die bereits eingeführte Erwachsenenvertretung zurückrollen und die Rechte von Menschen mit Behinderung schwächen.
Im Sozialversicherungsgesetz wird ein Verbot von geringfügiger Beschäftigung für Arbeitslose in den ersten 100 Tagen des Leistungsbezugs eingeführt, jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (z. B. AMS‑Maßnahmen, künstlerische Tätigkeiten).
Der Antrag lässt das Nachtschwerarbeitsgesetz unverändert, weil die geplanten zusätzlichen Subventionen von 20 Mio. € (2025) und 23 Mio. € (2026) nicht gerechtfertigt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.