Streichung der Ausnahmeregelung für Diagnosecodierung bei Wahlärzt:innen < 300 Patient:innen
abgestimmt am
11.12.2025
Zusammenfassung
Der Abgeordnete Ralph Schallmeiner will den letzten Satz in § 6a Abs. 4 streichen und damit die Ausnahmeregelung für die Diagnosecodierung bei Wahlärzt:innen mit weniger als 300 Patient:innen abschaffen. Ziel ist eine einheitliche Erfassung von ICD‑10‑Codes im gesamten Gesundheitswesen.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2025
Abänderung
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Antrag streicht den letzten Satz in § 6a Abs. 4, wodurch die Ausnahmeregelung für die Diagnosecodierung bei Wahlärzt:innen mit weniger als 300 Patient:innen entfällt.
Durch die Streichung soll eine einheitliche Erfassung von ICD‑10‑Codes für alle niedergelassenen Ärzt:innen sichergestellt werden.
Die Änderung gilt im gesamten Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG‑Novelle 2025) und tritt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.