Änderung des Finanzmarktsammelgesetzes: einheitliche Inkrafttretedaten & erweiterte Berichtspflichten
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Finanzmarktsammelgesetz und weitere Finanzgesetze, um Inkrafttretedaten zu vereinheitlichen, neue Berichtspflichten für die FMA einzuführen und detaillierte Meldeanforderungen für MTF‑Betreiber zu schaffen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Abänderung
Buchprüfung
Finanzwesen
Europäische Union
soziale Sicherheit
Versicherungswesen
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die Wortfolge in § 3 Abs. 1 wird von „gemäß Art. 20 und 12 der Verordnung (EU) 2023/2631“ zu „gemäß Art. 20 und 21 der Verordnung (EU) 2023/2631“ geändert.
Nach dem Wort „verstößt“ wird in den genannten Absätzen das Wort „inbesondere“ eingefügt, um die Formulierung zu präzisieren.
Die feste Frist „mit 10. Jänner 2026“ wird in allen genannten Artikeln durch den Ausdruck „mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag“ ersetzt, sodass das Inkrafttreten erst nach offizieller Veröffentlichung erfolgt.
Ein neuer Absatz 23i wird eingefügt, der die FMA verpflichtet, in ihren Begründungen zu Verordnungen die erwarteten Auswirkungen makroprudenzieller Maßnahmen auf die Realwirtschaft zu analysieren und zu veröffentlichen; die OeNB liefert dafür die notwendigen Daten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.