Flexibles Tempolimit zur Lärmminderung auf der A22 (Stockerau Ost‑Nord)
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert ein flexibles Tempolimit auf der A22 zwischen Stockerau Ost und Nord, das je nach Verkehrsaufkommen angepasst wird und über die gesamte Strecke permanent überwacht werden soll. Ziel ist die Reduktion der Lärmbelastung bis spätestens 2025, gestützt auf § 43 Abs. 2 StVO.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Andere
Umwelt
Straßenverkehr
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ein flexibles Tempolimit soll je nach Verkehrsbelastung und Tageszeit festgelegt werden, um die Lärmbelastung zu reduzieren.
Die Einhaltung des Tempolimits muss über die gesamte Trassenlänge permanent überwacht werden, insbesondere für schwere Lkw.
Die Maßnahme soll bis spätestens 2025 umgesetzt werden, um kurzfristig Lärm zu mindern, bevor das geplante Ausbauprojekt fertig ist.
Die rechtliche Grundlage für Verkehrsbeschränkungen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt ist in § 43 Abs. 2 StVO verankert.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.