Kennzeichnung und Versicherungspflicht für E‑Bikes
abgestimmt am
24.09.2025
Zusammenfassung
Die Initiative verlangt, dass E‑Mountainbikes als Motorkraftfahrzeuge gekennzeichnet und mit einer Haftpflichtversicherung versehen werden, um Sicherheit zu erhöhen und Gemeinden finanziell zu entlasten.
einfache MehrheitXXVIII24.09.2025
Andere
Straßenverkehr
Versicherungswesen
Elektrizitätsindustrie
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung (z. B. Nummernschild) für alle E‑Mountainbikes im ländlichen Raum.
Einrichtung einer gesetzlichen Grundlage, die eine Haftpflichtversicherung für E‑Mountainbikes vorschreibt.
Verwendung der Versicherungs‑ und Abgabebeiträge zur finanziellen Entlastung von Gemeinden, die Wegmaut zahlen müssen.
Die Kennzeichnung soll insbesondere in Wäldern, Almen und auf Wanderwegen gelten, wo das Fahren häufig verboten ist.
Giuliani-Sterrer betont die Wichtigkeit von Bürgerinitiativen und warnt vor einer zu großen Macht der WHO. Zudem kritisiert sie die unzureichende Datengrundlage bei der Corona-Impfstoffzulassung.
Heike Eder (ÖVP) setzt sich gegen die Einstufung von E-Bikes als Kraftfahrzeuge ein. Sie warnt vor einem bürokratischen Aufwand und betont stattdessen den Nutzen für Gesundheit und Tourismus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.