Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 – Daten, Förderungen und Datenschutz
abgestimmt am
11.12.2024
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundeshaushaltsgesetz 2013, um Datenmeldepflichten, vereinfachte Prüfungen, neue Folgenabschätzungen, klarere Förderungsdefinitionen und DSGVO‑Verantwortlichkeiten einzuführen.
einfache MehrheitXXVIII11.12.2024
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Rechtsträger, die dem Sektor Staat/Teilsektor Bund zugeordnet sind, müssen auf Aufforderung der Finanzministerin Daten zur Ermittlung des öffentlichen Defizits übermitteln.
Für Vertretungsbehörden im Ausland mit geringem Personalstand kann per Verordnung eine vereinfachte Prüfung bei geringwertigen Fällen erlaubt werden.
Eine vereinfachte bzw. gebündelte wirkungsorientierte Folgenabschätzung kann unter definierten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Der Begriff "Förderung" wird definiert; Zuschüsse mit Sozialleistungscharakter und Leistungen nach dem F‑VG 1948 sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.