Rahmenabkommen Österreich‑Slowakei zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst
abgestimmt am
10.07.2025
Zusammenfassung
Das Rahmenabkommen zwischen Österreich und der Slowakei regelt die enge Zusammenarbeit der Rettungsdienste in den Grenzregionen, um bei Unfällen schneller Hilfe zu leisten. Es wird vom Nationalrat und Bundesrat genehmigt, verursacht jedoch keine zusätzlichen Kosten für den Staat.
einfache MehrheitXXVIII10.07.2025
Andere
Gesundheit
Straßenverkehr
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen muss vom Nationalrat und Bundesrat gemäß Art. 50 B‑VG genehmigt werden, weil es Gesetzesänderungen beinhaltet.
Ziel ist die schnellstmögliche medizinische Hilfe für Unfälle im Grenzgebiet zwischen Österreich und der Slowakei.
Die praktische Umsetzung erfolgt über regionale Kooperationsvereinbarungen, die Befugnisse und Inhalte der Zusammenarbeit festlegen.
Die Ausweispflicht für Personen, die im Rahmen des Abkommens das Hoheitsgebiet der anderen Partei betreten, wird temporär ausgesetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.